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   BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20   

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BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20 (https://dejure.org/2020,30175)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2020 - 3 AZR 130/20 (https://dejure.org/2020,30175)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 (https://dejure.org/2020,30175)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - Bindungswirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - Bindungswirkung

  • IWW

    § 533 ZPO, § ... 268 ZPO, § 72 Abs. 1, Abs. 2 LBeamtVG NRW, § 72 LBeamtVG NRW, § 1 Abs. 1, Abs. 2 BeamtVG, § 108 Abs. 1 BeamtVG, Art. 3 Nr. 2 und Nr. 7 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009, § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG NRW, § 1587b Abs. 2 BGB, § 72 Abs. 2, Abs. 3 LBeamtVG NRW, § 1587a Abs. 1, Abs. 2, § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 1304b Abs. 2 Satz 2 RVO, § 72 Abs. 1 LBeamtVG NRW, § 72 Abs. 1 Satz 2 LBeamtVG NRW, § 5 BVersTG, § 47a VersAusglG, § 10 Abs. 1 VersAusglG, § 72 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG NRW, § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 1587b BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 72 Abs. 2 LBeamtVG NRW, § 325 Abs. 1 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 221 FamFG, Art. 112 Abs. 1 Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer beamtenmäßigen Versorgung nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 LBeamtVG NRW als Folge eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich; Reichweite der Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen über einen Versorgungsausgleich mit externer ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung einer beamtenmäßigen Versorgung nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 LBeamtVG NRW als Folge eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1419
  • NZA 2021, 571
  • FamRZ 2021, 1190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Mangels spezieller Regelungen für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten hinsichtlich des Umfangs der materiellen Rechtskraft jedenfalls nur die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze zur materiellen Rechtskraft (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 32 mwN, BAGE 162, 361) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats erfasst die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung über einen Versorgungsausgleich nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang dem ausgleichspflichtigen Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 31, BAGE 162, 361) .

    Als lediglich präjudizielles Rechtsverhältnis nimmt die Feststellung über dessen Bestand und Umfang daher nicht an der materiellen Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich teil (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 32, BAGE 162, 361) .

    Durch einen solchen Beschluss steht im Fall seiner formellen Rechtskraft nur fest, dass keine weiteren Anrechte im Wertausgleich bei der Scheidung mehr auszugleichen sind, nicht jedoch, ob und in welchem Umfang zwischen einem der Ehegatten und seinem Arbeitgeber oder einem externen Versorgungsträger solche Anrechte bestehen (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 34 mwN, BAGE 162, 361) .

    Damit liegt § 53c FGG die Vorstellung zugrunde, dass die Familiengerichte durch die Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht rechtskräftig über den Bestand und den Umfang der vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen künftigen Versorgungsansprüche entscheiden (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 33, BAGE 162, 361) .

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R

    Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Das gilt auch dann, wenn man - wie möglicherweise das Bundessozialgericht (BSG 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - Rn. 23)  - davon ausgeht, dass sie nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aufgrund des Beschlusses des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich als zuständiger Versorgungsträger zur Erstattung verpflichtet ist.

    Schon die Frage, welche Rechte der gesetzlichen Rentenversicherung daraus erwachsen, ist keine Frage der Gestaltungswirkung des familiengerichtlichen Beschlusses, sondern der Auslegung von § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI (BSG 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - Rn. 23) .

    Darüber hinaus wird angenommen, die Gestaltungswirkung greife unmittelbar in das Rechtsverhältnis zwischen dem zuständigen Versorgungsträger und der ausgleichspflichtigen Person ein (BSG 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - Rn. 23) .

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Die Entscheidung betraf einen Fall der internen Teilung und ist auf § 10 Abs. 1 VersAusglG gestützt (insoweit kritisch BGH 7. März 2018 - XII ZB 408/14 - Rn. 39 ff., BGHZ 218, 44) .

    Daher besteht keine Bindungswirkung, weil es nicht um einen Fall der internen Teilung, sondern um ein Quasi-Splitting nach altem Recht, einer Form der externen Teilung, geht (vgl. zur mangelnden Bindungswirkung bei der externen Teilung nach geltendem Recht BGH 7. März 2018 - XII ZB 408/14 - Rn. 42, aaO) .

  • BGH, 10.01.2018 - IV ZR 262/16

    Versorgungsausgleichsrecht: Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    (4) Geht man davon aus, die WIB sei der Nebenintervenientin nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI aufgrund des Beschlusses über den Versorgungsausgleich erstattungspflichtig, ist dies vorliegend unerheblich, auch wenn grundsätzlich der sachliche Grund für die Kürzungsmöglichkeit nach § 72 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG NRW in der Erstattungspflicht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung liegt (vgl. BGH 10. Januar 2018 - IV ZR 262/16 - Rn. 31 ff.) .

    Diese ergeben sich dann aus der jeweils zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmung, die ggf. auf ihre Rechtswirksamkeit zu überprüfen ist (vgl. BGH 10. Januar 2018 - IV ZR 262/16 - Rn. 15 ff.) .

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Nicht seine Dienstbezüge, sondern erst seine Versorgungsbezüge werden nach näherer Maßgabe des Gesetzes gekürzt (§ 72 Abs. 1 LBeamtVG NRW; vgl. auch BGH 1. Juli 1981 - IVb ZB 659/80 - zu B II 4 b der Gründe, BGHZ 81, 100) .

    Das ist letztlich Ausdruck der Einheit des öffentlichen Dienstes (BGH 1. Juli 1981 - IVb ZB 659/80 - aaO) und ergibt sich daraus, dass der letzte Dienstherr unter Berücksichtigung der beim vorherigen Dienstherrn verbrachten Dienstzeit versorgungspflichtig ist.

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 26; 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 35; BGH 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 43; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 26; 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 35; BGH 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 26; 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 35; BGH 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
    Präjudizielle Rechtsverhältnisse, über deren Bestand oder Umfang im Rahmen der Entscheidung über den erhobenen prozessualen Anspruch durch das Gericht vorab zu entscheiden ist, nehmen dagegen grundsätzlich nicht an der Rechtskraftwirkung teil (vgl. etwa BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 152, 1; BGH 14. März 2008 - V ZR 13/07 - Rn. 18 f.; 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 410/12

    Versorgungsausgleich bei Ehescheidung: Voraussetzungen einer bewussten

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 9/18

    Betriebliche Altersversorgung - Berufungsunfähigkeit - Entgeltumwandlung -

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Eine Überprüfung dieser Entscheidung hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr vorzunehmen (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    d) Die Auslegung atypischer Erklärungen kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 - Rn. 62; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen

    Eine Überprüfung hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr vorzunehmen (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 130/20 - Rn. 20 mwN) .
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